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Wahlen

In regelmäßigen Abständen sind die Bürger aufgerufen, durch Wahlen die Personen zu bestimmen, die sie politisch und gesellschaftlich in den jeweiligen, demokratischen Entscheidungsgremien vertreten sollen. 

Art. 28 des Grundgesetzes bestimmt für die Landesebene:

»In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.«

Art. 38 des Grundgesetzes ergänzt für die Bundesebene:

»Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer,freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.«

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Europawahlen stützen sich auf eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Dabei ergänzen sich Vorgaben aus den EU-Verträgen und nationale Gesetzestexte.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Aufgabenbereich 'Wahlen' zur Verfügung:



Bild: Schiefke

Herr Norbert Schiefke

Fachbereichsleiter
Telefon : 
02432/4900-26

FAX : 
02432/4900-90

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Raum : 
007